YAGE Reisemagazin

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für werbliche Einschaltungen

1. AUFTRAGSERTEILUNG

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle entgeltlichen Aufträge zur Einschaltung von Medienbeiträgen, Textveröffentlichungen  Gewinnspielen etc. im YAGE reisemagazin.com. 
1.2. Maßgeblich für den Auftrag sind in erster Linie die festgelegten AGB und der unterzeichnete Media-Auftrag. 
1.3. Aufträge für Einschaltungen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen des Online-Magazins veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Medieninhaber eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Buchungsschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. 
1.4. Der Medieninhaber behält sich vor, Aufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Medieninhabers abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Medieninhaber unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 

2. AUFTRAGSABWICKLUNG

2.1. Die oben angeführten Einschaltungen müssen dem Stil des Online-Magazins entsprechen. 
2.2. Der Medieninhaber behält sich das Recht vor, Aufträge für Einschaltungen zu wandeln und die Einschaltung in einer anderen Ausgabe zu platzieren. Es bleibt dem Medieninhaber vorbehalten, von der Durchführung auch bereits angenommener Aufträge aus technischen oder anderen Gründen ohne jeden Ersatzanspruch des Auftraggebers zurückzutreten. 
2.3. Der Medieninhaber kann einem Ausschluss von Mitbewerbern grundsätzlich nicht entsprechen.
2.4. Wird ein Auftrag ohne Verschulden des Medieninhabers nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Medieninhaber zurück zu vergüten. 
2.5. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Bereitstellung von einwandfreien Werbemittel/Unterlagen verantwortlich. 
2.6. Im Falle des Verzuges durch den Auftraggeber gilt der Auftrag als erfüllt, wenn die Einschaltung unter Verwendung einer anderen vom Auftraggeber beigestellten Unterlage erfolgt oder auch nur Name und Adresse des Auftraggebers eingeschaltet werden. Der Medieninhaber gilt in diesem Fall vom Auftraggeber als ermächtigt, den vereinbarten Anzeigenpreis zu berechnen. Etwaige durch verspätete Anlieferung von Unterlagen entstehende Mehrkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.                                             2.7. Der Auftraggeber versichert, dass er über die von ihm gelieferten Unterlagen verfügungsberechtigt ist. 
2.8. Der Medieninhaber gewährleistet die übliche Qualität der Wiedergabe der Einschaltung im Rahmen der durch die zur Verfügung gestellten Unterlagen gegebenen Möglichkeiten. Reklamationen sind innerhalb von acht Tagen nach Erscheinen des Magazins geltend zu machen. Geringe Farb- und Tonwertabweichungen im Toleranzbereich berechtigen nicht zur Reklamation. 
2.9. Der Medieninhaber übernimmt für ungeeignete Unterlagen, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, keine Verantwortung für schlechte Wiedergabe.  
2.10. Der Auftraggeber hat bei unleserlicher, unrichtiger oder unvollständiger Wiedergabe der Einschaltung Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Medieninhaber sind ausgeschlossen. 
2.11. Der Medieninhaber haftet ausdrücklich nicht für das Nichterscheinen der Anzeige, in jedem Fall ist die Haftung des Medieninhabers dem Umfang nach beschränkt auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes. Weitergehende Haftung für den Medieninhaber ist ausgeschlossen.
2.12. Bei telefonisch oder mündlich aufgegebenen Anzeigen oder  Änderungen übernimmt der Medieninhaber keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. 
2.13. Unterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige. 
2.14. Entwürfe, Reinzeichnungen und Anzeigen-Vorlagen, die durch den Medieninhaber erstellt werden, bleiben Eigentum des Medieninhabers. Eine anderweitige Nutzung durch den Auftraggeber bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Medieninhabers.
2.15. Kosten für Layouts, Beratung sowie die Anfertigung von Unterlagen hat der Auftraggeber zu tragen.
2.16. Vor dem Erscheinen des Magazins können elektronische Anzeigen-Vorlagen nur auf ausdrücklichen Wunsch hergestellt und geliefert werden. Bei nicht fristgerechter Rücksendung der rechtzeitig übermittelten Vorlage durch den Auftraggeber gilt die Genehmigung der Vorlage zur Einschaltung im Online-Magazin als erteilt. 

3. VERRECHNUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 

3.1. Mit Unterzeichnung der Einschaltungsbuchung wird ein Betrag in Höhe von 20% der Gesamtsumme als Vorauszahlung fällig. Rechnungen werden in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht elektronisch oder per Post an die im Auftrag genannte Adresse übersandt und sind ohne Abzug sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. 
3.2. Alle Preise im Inland verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 
3.3. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden 10% Zinsen p.a. zuzüglich eventuell anfallende Bearbeitungs- und Einziehungskosten berechnet. Der Medieninhaber kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen.
3.4. Rechnungsreklamationen müssen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt geltend gemacht werden.
3.5. Kosten für die Herstellung von Anzeigen-Vorlagen sowie Kosten für die Änderung der ursprünglich vereinbarten Ausführung sind vom Auftraggeber gesondert zu bezahlen.
3.6. Etwaige durch verspätete Anlieferung von Unterlagen entstehende Mehrkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. 
3.7. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Medieninhaber Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Magazin zumindest an ¾ der Abonnenten versendet ist. Geringere Leistungen sind aliquot zu berechnen.

4. STORNOBEDINGUNGEN

Bei Zurückziehung von Aufträgen bis zum Buchungsschluss wird eine Gebühr von 40% des Anzeigenwertes in Rechnung gestellt. Bei Stornierung nach Buchungsschluss werden 75% des Anzeigenwertes in Rechnung gestellt. 

5. RABATTE

Sollte innerhalb eines Rabattjahres ein Anzeigenauftrag durch Ausfall einer oder mehrerer Ausgaben nicht durchgeführt werden, so bleibt davon die ursprüngliche Rabattvereinbarung unberührt.

6. NEBENABREDEN UND GERICHTSSTAND 

6.1. Alle Nebenabreden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich festgehalten werden. Einzelne Vertragsbedingungen, die unwirksam sein können, haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. 
6.2. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Salzburg, Österreich.